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Förderungsmöglichkeiten
 
Allgemein


Eine Förderung hängt jeweils von mehreren individuellen Faktoren jedes einzelnen Studierenden ab. Die folgenden Seiten können also lediglich einen generellen Überblick über die aktuellen Förderungsmöglichkeiten geben.
Ihre individuelle Situation klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch und unterstützen Sie darüber hinaus bei allen erforderlichen Anträgen.

Aufstiegsförderungsgesetz / „Meister-BAföG“

Fachkräfte aus Industrie und Handwerk, die sich am Rudolf-Diesel-Technikum zum staatlich geprüften Techniker ausbilden lassen wollen, können eine staatliche Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragten
 
Überblick:
  • ca. 32% der Förderung werden derzeit vom Staat als Zuschuss vergeben und müssen nicht zurückgezahlt werden
  • ca. 68% werden in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt
  • die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig
  • anspruchsberechtigt sind Studierende, die eine anerkannte Erstausbildung haben, einen vergleichbaren Berufsabschluss, oder einen sonstigen Nachweis über eine entsprechende berufliche Qualifikation besitzen
  • Befreiung von der Zins- und Tilgungspflicht während des Lehrganges und bis zu 6 Jahren nach Lehrgangsbeginn
  • bei einer Betriebsgründung oder –übernahme mit versicherungspflichtigen Angestellten (aktuell auch mit„geringfügig beschäftigten Personen“), kann eine Erlassung von 69% der Darlehenssumme beantragt werden
  • Rechtsgrundlage: Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG)
    www.bmbf.de/pub/afbg.pdf
 
Förderung
 
(Darstellung Förderungsgrenzen Meister-BAföG)
 
Weitere Informationen, sowie alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier:
www.meister-bafoeg.info
 
Schüler-BAföG
 
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (incl. Wehr-/ Zivildienst) können Sie Schüler-BAföG erhalten.
 
Überblick:
  • Kosten für Schulgeld, Lernmittel und Gebühren werden vom Bund übernommen
Soldaten
 
Überblick:
  • Informationen zu Ihrer individuellen Situation erhalten Sie bei Ihrem zuständiges Kreiswehrersatzamt (KWEA).
  • Rechtsgrundlage: Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
    www.bmgs.bund.de
 
Weitere Informationen, sowie alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier:
www.bfd.bundeswehr.de
 
Rehabilitanden
 
Da wir direkt mit den Maßnahmeträgern abrechnen, stellen wir die Rehabilitanden von den Schulgebühren frei. Wir beraten Sie gerne und sprechen mit den zuständigen Behörden.
 
Überblick:
  • Ansprechpartner sind u.a. das Arbeitsagentur oder die LVA
  • Rechtgrundlage: Drittes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III)
    www.bundesrecht.juris.de.de
 
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.aaonline.dkf.de
 
Kindergeld
 
Zusätzlich zu den genannten Förderungsmöglichkeiten, erhalten die Eltern des Studierenden bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ihres Sohnes bzw. ihrer Tochter Kindergeld. Anträge sind an die Kindergeldstelle der Arbeitsagentur zu richten.

Weitere Informationen sowie alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier:
www.arbeitsagentur.de