| Förderungsmöglichkeiten |
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| Allgemein |

Eine Förderung hängt jeweils von mehreren individuellen Faktoren
jedes einzelnen Studierenden ab. Die folgenden Seiten können also lediglich
einen generellen Überblick über die aktuellen Förderungsmöglichkeiten
geben.
Ihre individuelle Situation klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen
Beratungsgespräch und unterstützen Sie darüber hinaus bei
allen erforderlichen Anträgen. |
Aufstiegsförderungsgesetz / „Meister-BAföG“ |
Fachkräfte aus Industrie und Handwerk, die sich am Rudolf-Diesel-Technikum
zum staatlich geprüften Techniker ausbilden lassen wollen, können
eine staatliche Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz
(AFBG), das sogenannte „Meister-BAföG“
beantragten |
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| Überblick: |
- ca. 32% der Förderung werden derzeit vom Staat
als Zuschuss vergeben und müssen nicht zurückgezahlt werden
- ca. 68% werden in Form eines zinsgünstigen Darlehens
gewährt
- die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig
- anspruchsberechtigt sind Studierende, die eine anerkannte
Erstausbildung haben, einen vergleichbaren Berufsabschluss, oder einen
sonstigen Nachweis über eine entsprechende berufliche Qualifikation
besitzen
- Befreiung von der Zins- und Tilgungspflicht während
des Lehrganges und bis zu 6 Jahren nach Lehrgangsbeginn
- bei einer Betriebsgründung oder –übernahme mit versicherungspflichtigen
Angestellten (aktuell auch mit„geringfügig beschäftigten Personen“),
kann eine Erlassung von 69% der Darlehenssumme beantragt werden
- Rechtsgrundlage: Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG)
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| (Darstellung Förderungsgrenzen
Meister-BAföG) |
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| Weitere Informationen, sowie
alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier:
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| Schüler-BAföG |
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| Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
(incl. Wehr-/ Zivildienst) können Sie Schüler-BAföG erhalten. |
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| Überblick: |
- Kosten für Schulgeld, Lernmittel und Gebühren werden vom Bund übernommen
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| Soldaten |
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| Überblick: |
- Informationen zu Ihrer individuellen Situation erhalten
Sie bei Ihrem zuständiges Kreiswehrersatzamt (KWEA).
- Rechtsgrundlage: Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
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| Weitere Informationen, sowie
alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier:
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| Rehabilitanden |
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| Da wir direkt mit den Maßnahmeträgern
abrechnen, stellen wir die Rehabilitanden von den Schulgebühren frei.
Wir beraten Sie gerne und sprechen mit den zuständigen Behörden. |
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| Überblick: |
- Ansprechpartner sind u.a. das Arbeitsagentur oder die
LVA
- Rechtgrundlage: Drittes Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB III)
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| Weitere Informationen erhalten
Sie hier:
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| Kindergeld |
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Zusätzlich zu den genannten
Förderungsmöglichkeiten, erhalten die Eltern des Studierenden
bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ihres Sohnes bzw. ihrer Tochter Kindergeld.
Anträge sind an die Kindergeldstelle der Arbeitsagentur zu richten.
Weitere Informationen sowie alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen
erhalten Sie hier:
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