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Voraussetzungen

Schulische Voraussetzungen


erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (falls während der Lehrzeit Berufsschulpflicht gegeben war).

Berufliche Voraussetzungen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der jeweiligen Fachrichtung von mindestens 2-jähriger Dauer und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr. Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr - auch von Wehrpflichtigen - kann mit einer Bescheinigung des BFD (Berufsförderungsdienst) angerechnet werden.

Wichtig bei Lehrzeitverkürzung!

Die Regelausbildungsdauer wird angerechnet, auch wenn eine Lehrzeitverkürzung gewährt wurde.

Änderung der Zugangsvoraussetzung

Der Zugang wird auch nach einer mindestens 7-jährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit - z.B. bei der Bundeswehr - evtl. auch ohne zivilrechtlich anerkannten Facharbeiterbrief ermöglicht.

Das Rudolf-Diesel-Technikum ist gerne auch dann Ihr Ansprechpartner, wenn bei Behörden, Ämtern und dgl. Fragen geklärt werden müssen.