| Voraussetzungen |
Schulische Voraussetzungen |

erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (falls während der Lehrzeit Berufsschulpflicht
gegeben war). |
Berufliche Voraussetzungen |
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der jeweiligen Fachrichtung von mindestens 2-jähriger
Dauer und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr. Eine berufsnahe
Verwendung bei der Bundeswehr - auch von Wehrpflichtigen - kann mit einer Bescheinigung des BFD
(Berufsförderungsdienst) angerechnet werden. |
Wichtig bei Lehrzeitverkürzung! |
Die Regelausbildungsdauer wird angerechnet, auch wenn eine Lehrzeitverkürzung
gewährt wurde. |
Änderung der Zugangsvoraussetzung |
Der Zugang wird auch nach einer mindestens 7-jährigen einschlägigen beruflichen
Tätigkeit - z.B. bei der Bundeswehr - evtl. auch ohne zivilrechtlich anerkannten
Facharbeiterbrief ermöglicht. |
Das Rudolf-Diesel-Technikum ist gerne auch dann Ihr Ansprechpartner, wenn bei
Behörden, Ämtern und dgl. Fragen geklärt werden müssen. |